Online Home Market Analysis (OHMA) September 2017

Anhaltende Entspannung auf dem Eigentumswohnungsmarkt

Eigentumswohnungen werden in der Schweiz im Vergleich zum Vorjahr weniger nachgefragt. Dies geht aus der Online Home Market Analysis (OHMA) von homegate.ch in Zusammenarbeit mit dem Swiss Real Estate Institute der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich hervor. Vertiefte Analysen einzelner Regionen und Städte zeigen jedoch starke regionale Unterschiede des Angebotes, der Nachfrage und des Preisniveaus.

In der ganzen Schweiz sind in der Berichtsperiode vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 rund 67’600 Eigentumswohnungen auf Internetplattformen angeboten worden. Damit ist das Angebot gegenüber dem Vorjahr um rund drei Prozent gestiegen. Die durchschnittliche Insertionsdauer einer Eigentumswohnung stieg um elf Tage auf 103 Insertionstage an. Die überproportionale Zunahme der Insertionszeit (+12 %) deutet auf eine abnehmende Nachfrage nach Eigentumswohnungen hin.

Online Home Market Analysis OHMA September 2017

 

Region Zürich

Leichter Nachfragerückgang in der Region Zürich: Die Insertionsdauer von Eigentumswohnungen ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 2 Tage auf 74 Insertionstage gestiegen, obwohl das Angebot um 10% zurückgegangen ist.

Die Region Zürich zeichnet sich durch die kürzesten Insertionszeiten aller untersuchten Regionen aus. Die durchschnittliche Insertionsdauer von Eigentumswohnungen stieg von 72 auf 74 Insertionstage leicht an. Gleichzeitig wurden in der Berichtsperiode weniger Objekte als in der Vorperiode auf Onlineplattformen angeboten. Die Anzahl ausgeschriebener Eigentumswohnungen ist um 10% von 4’933 auf 4’435 gesunken. Die Verlängerung der Insertionszeit bei einer kleineren Angebotsmenge weist auf einen leichten Rückgang der Nachfrage nach Eigentumswohnungen in der Region Zürich hin.

Stadt Zürich

In der Stadt Zürich hat sich bei einer Abnahme der Anzahl Inserate um 20% die Insertionsdauer von Eigentumswohnungen gegenüber der Vorperiode um 9 Tage auf 66 Insertionstage verlängert. In der Stadt Zürich verlängerte sich die durchschnittliche Insertionsdauer von Eigentumswohnungen um 9 Tage deutlich auf 66 Tage. Im Vergleich zu den Miet- und Einfamilienhausmärkten, in denen sie die kürzesten Insertionszeiten aufweist, bewegt sich Zürich im Eigentumswohnungsmarkt im Städtevergleich im Mittelfeld: In Bern (47 Tage), Basel (54 Tage) und Lausanne (58 Tage) müssen Eigentumswohnungen deutlich kürzer inseriert werden, um einen Abnehmer zu finden. Diese Verkürzung der Insertionszeit fand trotz eines deutlichen Rückgangs des Angebotes um 20% statt: Die Anzahl inserierter Wohnungen verringerte sich von 713 auf 570 Objekte. Somit lässt sich auf einen deutlichen Rückgang der Nachfrage nach Eigentumswohnungen in der Stadt Zürich schliessen.

Insertionsdauer nach Periode OHMA

Weitere Grafiken sowie vertiefte Zahlen zur Region & Stadt Zürich

Quelle: Pressemitteilung homegate.ch 27.09.2017

Alles rund um die OHMA Studie inkl. vergangene Analysen finden Sie hier auf homegate.ch: Online Home Market Analysis (OHMA)

Grillspass – Was zu beachten ist

  • Post category:Allgemein

Die Grillsaison hat begonnen, ab ins Freie! Nicht immer sind die eigenen Nachbarn glücklich darüber, wenn nebenan grilliert wird. Wir verraten Ihnen, was erlaubt ist und wie Sie Knatschereien mit den Nachbarn vermeiden.

Mietvertrag und Hausordnung

Im Mietrecht gibt es keinerlei „grillspezifische“ Regelungen. Aber Vermieter können das Grillieren im Mietvertrag und in der Hausordnung einschränken. Wir empfehlen nachzuschauen, ob das der Fall ist. Wenn nichts steht, ist das Grillieren auf Balkon, Terrasse oder im Garten grundsätzlich erlaubt. Das ist nun allerdings kein Freipass, seine Nachbarn beliebig einzuräuchern. Denn Mieter haben eine Rücksichtspflicht. Das gilt auch fürs Grillieren. Wer dagegen verstösst, muss damit rechnen, dass der Vermieter gegen übermässige Rauch- und Geruchsbelästigung einschreitet. Denn wenn sich andere Mieter beschweren, muss die Verwaltung reagieren. Tut sie es nicht, können Mieter sogar Druck auf die Verwaltung ausüben.

Neben etwaigen Regelungen im Mietvertrag gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, wobei diese keine Einbahnstrasse ist. Denn es geht einerseits nicht an, dass man die lieben Nachbarn ständig «zuqualmt». Aber andererseits ist das Grillieren ja meist erlaubt, weshalb es von Mit-Mietern eben auch hingenommen werden muss, solange es keine wirklich störenden Nebeneffekte wie starker Qualm oder aufdringliche Gerüche mit sich bringt. Hier empfiehlt der Grillspass-Knigge deshalb allen Grill-Fans, Häufigkeit und Dauer ihres Lieblings-Hobbys im Interesse der Nachbarn nicht zu übertreiben, während Grill-Gegner eine gewisse Grosszügigkeit an den Tag legen sollten. Bei häufigem Grillieren sollte man darauf achten, Nachbarn so wenig wie möglich zu stören. Denn wenn z.B. über ein offenes Fenster starker Qualm in die Nachbarwohnung dringt, fühlen sich die Bewohner zu Recht belästigt. Stichwort «Rücksicht»

Ob sich beim Grillieren mehr oder weniger Rauch entwickelt, hat mit Grill und den Kochkünsten des Grillkoches zu tun. Grillieren ist Lebensfreude pur, aber auch ein Hobby, das viel Rücksicht verlangt. Bild © www.deavita.com (CC BY-ND 3.0)

 Bild © www.deavita.com (CC BY-ND 3.0)

Tipps für rauchfreies Grillieren beherzigen

Ein noch friedlicherer Grillsommer steht gemäss Grillspass-Knigge bevor, wenn Grillköche folgende Ratschläge beherzigen:

  • Gehen Sie sparsam mit Kohle und Anzündern um
  • Verbrennen Sie NIE behandeltes oder frisches Holz
  • Verfeuern Sie keine Hausabfälle
  • Lassen Sie möglichst wenig Fett und Marinade in die Glut tropfen
  • Grillieren Sie Fleisch am besten in einer Alufolie
  • Reinigen Sie den Grill nach jeder Benutzung gründlich, sonst sorgen alte Grillgut-Reste beim nächsten Grillieren für Rauchentwicklung.

Nachtruhe respektieren oder Nachbarn informieren

Die gesetzliche Nachtruhe muss egal unter welchen Umständen, eingehalten werden. Die Nachtruhe kann zwar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sein, dauert aber im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Wenn die Grillparty bis nach 22 Uhr dauert, wird empfohlen, die Nachbarn frühzeitig einzubinden. Informieren Sie sie über den Zeitpunkt der Party und darüber, dass es etwas lauter werden könnte. Geben Sie den Hinweis, dass man Sie jederzeit (z.B. per Handy) informieren kann, wenn der Lärmpegel zu laut ist. Im Idealfall laden Sie die Nachbarn einfach mit zur Grillparty ein.

Mit gegenseitigem Respekt und etwas Toleranz von allen Seiten geht’s beim sommerlichen Grillieren auch ohne Streit. Bild © www.deavita.com (CC BY-ND 3.0)

Falls Sie kein Grillier-Fan sind und sich durch das häufige Grillieren Ihres Nachbarn eher gestört fühlen, suchen Sie laut am besten das Gespräch mit ihm. Erklären Sie möglichst ruhig, was Sie stört und suchen Sie nach Lösungen, indem auch Sie sich kompromissbereit geben. Meist müssen beide Seiten etwas nachgeben und einander entgegenkommen. Wenn das nichts bringt, halten Sie am besten schriftlich fest, was wann genau passiert ist und melden sich beim Vermieter. Dieser kann nur handeln, wenn er möglichst konkrete Anhaltspunkte hat. Bitten Sie den Vermieter möglichst sachlich, dafür zu sorgen, dass die Störungen durch den Nachbarn aufhören.

Clever sparen und Träume verwirklichen

  • Post category:Allgemein

Zürich, 12.05.2017 – Für viele Schweizer ist es ein Traum die eigenen vier Wände zu besitzen. Jedoch machen Banken für die Hypotheken strengere Auflagen als früher und die Preise auf dem Immobilienmarkt sind zurzeit relativ hoch. Falls Sie jetzt eine Immobilie kaufen wollen, gilt daher: Zuerst rechnen und sparen, dann kaufen!

Lautet eines ihrer obersten Lebensziele «Immobilie kaufen»? Viele Leute träumen schon ein halbes Leben lang davon. Andere wollen den Schritt zum Wohneigentümer erst etwas später wagen. Doch das wirtschaftliche Umfeld hat sich in den letzten Jahren verändert: Die Kaufpreise von Immobilien sind an den meisten Orten stark gestiegen. Früher kostete ein durchschnittliches Eigenheim vielleicht 600’000 Franken. Bei einem geforderten Eigenkapitalanteil von 20 Prozent genügten also 120’000 Franken Ersparnisse, um seine Wohnträume verwirklichen zu können.

Mehr eigenes Geld

Vor allem an guten Lagen sind die Preise in den letzten zehn Jahren enorm gestiegen. Im Raum Zürich, in der Region Genfersee oder in anderen besonders beliebten Regionen kostet eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus heute schnell einmal 1 oder 1,5 Mio. Franken. Manchmal liegen die Preise noch höher: Im Raum Zürich muss für Wohneigentum mit drei und mehr Zimmern heute mit einem Kaufpreis von mindestens 1,5 Millionen Franken gerechnet werden. Die dafür benötigten Eigenmittel klettern damit in eine Grössenordnung von 300’000 Franken – öfters doppelt so viel wie früher.

Wer im Hinblick auf den Traum Wohneigentum Geld beschaffen will, sollte vorab zwei unterschiedliche Varianten unterscheiden:

Variante 1: Sie wollen relativ bald, Wohneigentümer werden.
Variante 2: Sie peilen das Ziel längerfristig an und wollen schon in jungen Jahren finanzielle Mittel sparen, um Ihren privaten Wohntraum später verwirklichen zu können.

Analysieren wir zuerst Variante 1: Eine kurze Frist ist zu knapp angesetzt, um zum Beispiel über Aktien oder sonstige Wertschriften Anlagen zu tätigen. Dazu bräuchte es einen längerfristigen Anlagehorizont. Wollen Sie dennoch relativ rasch eine Immobilie kaufen, müssen Sie sich alternative Geldquellen überlegen: Sind zum Beispiel Mittel der Pensionskasse oder der Säule 3a verfügbar? Beliebt und durchaus praktikabel sind im Weiteren Erbvorbezüge oder Schenkungen innerhalb der Familie.

Vielleicht haben die Eltern genügend Ersparnisse? Eine solche Finanzspritze kann als echtes Eigenkapital angerechnet werden, sofern es ausdrücklich kein rückzahlbares, verzinsliches Darlehen ist. Damit es später kein böses Blut gibt – vor allem in Familien mit mehreren Kindern – sollte ein Erbvorbezug bzw. eine Schenkung schriftlich festgehalten und korrekt geregelt werden. Bei späteren Erbteilungen oder Erbschaften sind solche Bezüge von Familiengeld natürlich vollständig anzurechnen.

Sparen mit Säule 3a

Anders liegt der Fall, wenn Sie das Ziel «Immobilie kaufen» längerfristig anpeilen (Variante 2). Sind Sie erst 25, planen die Gründung einer Familie und erachten es als Traum, später Wohneigentümer zu werden? Hier gilt das Motto: Je früher und planmässiger Sie mit Sparen anfangen, umso eher werden Sie Ihre Wohnträume verwirklichen können. Ein in der Schweiz privilegiertes Sparinstrument ist die Säule 3a: Wer ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, kann grundsätzlich davon Gebrauch machen. Die jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a sind vom steuerbaren Einkommen voll abziehbar. Sie profitieren also doppelt: Zum einen sparen Sie Geld für die Finanzierung von Wohneigentum bzw. tun etwas Sinnvolles für Ihre finanzielle Vorsorge, zum anderen sparen Sie Einkommenssteuern.

Wenn zum Beispiel ein junges Paar die jährlichen Einzahlungen voll ausschöpft, kommt bereits nach einigen Jahren eine stattliche Summe zusammen. Das gilt erst recht, wenn beide Partner jährlich den zulässigen Maximalbeitrag einzahlen. Die Mittel der Säule 3a sind im Rahmen der Wohneigentumsförderung flexibel für Wohneigentum einsetzbar (Kauf, Bau, später Amortisationen etc.). Auf dem Weg zu Ihrem Ziel «Immobilie kaufen» stellt die Säule 3a daher ein wichtiges Instrument dar!

Wer längerfristig fürs Eigenheim sparen will, kann sich auch von seiner Bank beraten lassen und beispielsweise einen Weg über die gängigen Anlageinstrumente (Aktien, Fonds, fest verzinsliche Anlagen etc.) einschlagen. Dabei gilt es das eigene Risikoprofil zu definieren und eine passende Anlagestrategie zu wählen. Ein Beispiel: Bei gegebener Risikofähigkeit und –bereitschaft und bei längerem Anlagehorizont können Sie freie Mittel in Aktien investieren. Wichtig ist natürlich immer auch, dass Sie von Anfang an eine realistische Vorstellung davon haben, in welcher Preisklasse Sie sich Wohneigentum leisten können.

Halten Sie Geld liquid!

Übrigens scheint der Aspekt des Sparens und der Reservebildung heute generell etwas zu kurz zu kommen. Auch für schon bestehende Haus- und Wohnungseigentümer ist Sparen eine wichtige Tugend. Finanzielle Reserven können sich als wichtig erweisen, wenn unvorhergesehene Reparaturen anfallen. Und weil der Zahn der Zeit an allen Gebäuden nagt, müssen eines Tages grössere Renovationen und Umbauten finanziert werden können. Gerade im Energiebereich steigen die Anforderungen laufend, und viele Gebäude sollten in den nächsten Jahren nachgerüstet und erneuert werden.

Oft diskutiert wird zum Beispiel die Frage, inwiefern eine Hypothek bei der Pensionierung und darüber hinaus finanziell tragbar ist. Wer sein Eigenheim auch im Ruhestand ohne finanzielle Sorgen geniessen will, muss öfters auch einen guten Sparplan ausarbeiten – und rechtzeitig umsetzen. Wer finanzielle Rücklagen bildet, hat damit mehr Spielraum:

  • Um allfällige Lücken in der Pensionskasse zu schliessen (aufgrund früherer Kapitalbezüge für Wohneigentum)
  • Um die Hypothek bei der Pensionierung auf ein vernünftiges, finanziell tragbares Mass zurückführen.

Tragbarkeitsrechnung

Im selben Mass wie die Hürden für die Eigenmittel gestiegen sind, müssen Sie auch die Anforderungen hinsichtlich Einkommen realistisch einschätzen. So verlockend es scheint – für die Tragbarkeitsrechnung einer Hypothek können Sie nicht mit den aktuell sehr tiefen Zinsen rechnen. Nach den üblichen Standards, an denen vorläufig nicht gerüttelt wird, müssen Sie den Kredit auch bei einem höheren Zins von fünf Prozent tragen können.

Die Banken und Aufsichtsbehörden halten an dieser Regel fest, um einen gewissen Sicherheitspuffer im Fall einer Trendwende bei den Zinsen zu schaffen. Die mit fünf Prozent Zins gerechneten Kosten, zuzüglich den Amortisationen und Nebenkosten, dürfen nicht mehr als ein Drittel Ihres verfügbaren Bruttoeinkommens ausmachen (Tragbarkeit). Wer also zum Beispiel eine Wohnung oder ein Haus für 800‘000 Franken kaufen will, muss ein Bruttoeinkommen von über 150‘000 Franken nachweisen.

Wollen Sie eine Immobilie kaufen, gilt auch unter diesem Aspekt das Motto: Zuerst richtig rechnen und gründlich planen, erst dann kaufen!

homegate.ch-Mietindex: März 2017

  • Post category:Allgemein

Zürich, 04.04.2017 – Im März 2017 sind die Angebotsmieten in der Schweiz um 0.09% gestiegen. Der Index Schweiz steht bei 114 Punkten.  Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Mieten um 0.35% gesunken.  Im Kanton Zürich steigen die Angebotsmieten gesamt um 0.09%.

Zu diesem Ergebnis kommt der homegate.ch-Angebotsmietindex, der vom Immobilienportal homegate.ch in Zusammenarbeit mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) erhoben wird. Er misst die monatliche, qualitätsbereinigte Veränderung der Mietpreise für neue und wieder zu vermietende Wohnungen anhand der aktuellen Marktangebote.

Veränderung in den Kantonen

In den Kantonen Zürich (0.09%), Bern (0.09%), Luzern (0.43%), Basel (0.18%), Aargau (0.09%) und Genf und Waadt (0.41%) sind die Angebotsmieten im März 2017 gestegen. Die Kantone Solothurn (-0.09%), Thurgau (-0.09%) und Tessin (-0.18%) verzeichnen einen leichten Rückgang.

Qualitätsbereinigung

Die Entwicklung der Angebotsmietpreise wird um die unterschiedliche Qualität, Lage und Grösse der Wohnungen korrigiert. Der Vorteil dieser so genannten hedonischen Methode liegt darin, dass die wirkliche Mietpreisentwicklung für neue und wieder zu vermietende Wohnungen auf homegate.ch abgebildet wird. Der homegate.ch-Angebotsmietindex ist der älteste qualitätsbereinigte Mietpreisindex der Schweiz.

Weitere Informationen sowie unsere aktuelle Grafik erhalten Sie hier

homegate.ch-Mietindex Juni 2016

  • Post category:Mietindex

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Zürich, 06.07.2016 – Im Juni 2016 sinken die Angebotsmieten in der Schweiz um 0.26 Indexpunkten und steht somit bei 113.9 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat steigen die Mieten um 0.44 Prozent. Im Kanton Zürich stagnieren die Angebotsmieten.

Zu diesem Ergebnis kommt der homegate.ch-Angebotsmietindex, der vom Immobilienportal homegate.ch in Zusammenarbeit mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) erhoben wird. Er misst die monatliche, qualitätsbereinigte Veränderung der Mietpreise für neue und wieder zu vermietende Wohnungen anhand der aktuellen Marktangebote.

Veränderung in den Kantonen

Der Angebotsmietindex Schweiz sinkt im Juni 2016 um 0.26 Prozent und steht somit bei 113.9 Indexpunkten.

Im Kanton Zürich stagniert der Indexstand bei 117.1 Punkten. Einzig in den Kantonen Bern (0.45 Prozent), Baselland und Basel-Stadt (0.09 Prozent) und Tessin (1.10 Prozent) steigt der Mietindex. Wobei im Kanton Tessin die Angebotsmieten am meisten zunehmen.

Die Angebotsmieten verzeichnen im Juni in den Kantonen Luzern (-1.28 Prozent), Solothurn (-0.36 Prozent), St. Gallen (-0.18 Prozent), Aargau (-0.36 Prozent), Thurgau (-0.53 Prozent), Genf und Waadt (-0.65 Prozent) einen Rückgang der Mieten.

Qualitätsbereinigung

Die Entwicklung der Angebotsmietpreise für die Schweiz wird um die unterschiedliche Qualität, Lage und Grösse der Wohnungen korrigiert. Der Vorteil dieser so genannten hedonischen Methode liegt darin, dass die wirkliche Mietpreisentwicklung für neue und wieder zu vermietende Wohnungen auf homegate.ch abgebildet wird. Der homegate.ch-Angebotsmietindex ist der einzige qualitätsbereinigte Mietpreisindex der Schweiz.

Weitere Informationen sowie unsere aktuelle Grafik erhalten Sie  hier.

Die homegate.ch-iOS App: Neu mit Kartensuche

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Zusammenziehen – wie wird nun eingerichtet?

da338dd0-02eb-11e5-98af-057ce620bf18Das Zusammenziehen ist eine schöne Sache. Doch mit zwei verschiedenen Menschen kommen oft auch zwei verschiedene Wohnstile zusammen. Um Unstimmigkeiten beim Einzug zu vermeiden und dass Ihnen schöne Erinnerungen ans Zusammenziehen bleiben, helfen wir Ihnen mit 5 nützlichen Tipps.

Aus zwei wird eins

Treffen zwei verschiedene Stile aufeinander entsteht ein Neuer. Seien Sie offen für das Neue, ohne Ihren Stil vollkommen aufgeben zu müssen. Sie werden überrascht sein, wie gut man zwei Wohnungsstile miteinander kombinieren kann. Da erwacht ein alter Küchentisch dank Designerstühlen wieder zu neuem Leben und die moderne Couch wirkt wohnlicher mit einer Kuscheldecke.

Hängen Sie nicht zu sehr an der Vergangenheit

Die eigene, komplette Wohnungseinrichtung in die neue Wohnung zu übertragen kann schwierig werden. Oft erlaubt das der Platz in der neuen Wohnung nicht, da auch der
Partner eins-zwei seiner Stücke in die neue Einrichtung einbringen will. Sehen Sie dies als eine Chance, Ihre Sachen auszuräumen. Trennen Sie sich von allen Stücken, die Sie nicht unbedingt behalten wollen. Diese Stücke, seien es Möbel oder sonstige Wohnartikel, können Sie dann auf dem Flohmarkt oder übers Internet verkaufen. Mit dem Erlös können Sie mit Ihrem Partner neue, gemeinsame Stücke beziehen.

Alten Stücken einen neuen Look verleihen

Falls eines Ihrer Lieblingsstücke nicht zur gemeinsamen Wohnung passt, versuchen sie dieses umzugestalten. Das kann ein Schrank sein, welcher neu gestrichen wird oder Lampen, welche ihren neuen Look mit neuen Schirmen bekommen.

Lassen Sie sich Zeit

Die gemeinsame Wohnung muss nicht von Anfang an perfekt eingerichtet sein. Im Voraus zu planen ist nicht immer leicht, daher macht es Sinn, erst nach dem Einzug weitere Stücke zu kaufen und in die Einrichtung einzubringen. Mit ein wenig Geduld kann Ihr gemeinsames Nest langsam wachsen und zu einem echten Zuhause werden.

Jeder braucht seinen Platz

Für ein harmonisches Zusammenleben ist es wichtig, sich auch mal zurückziehen zu können. Eine Lieblingsecke, ein persönlicher Arbeitsplatz und eigene Schränke verleihen eine gewisse Privatsphäre.

Zum ganzen Artikel

Finden Sie auf homegate.ch weitere Informationen zu den Themen gemeinsam Wohnen und Mieterschaft.

Erfolgreich inserieren auf homegate.ch

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Damit Ihr Immobilieninserat noch erfolgreicher wird, haben wir für Sie einige Tipps für die Gestaltung des Inserates zusammengestellt:

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Der Kaufvertrag

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Eine Immobilie zu kaufen ist ein grosser Schritt. Um keine “Katze im Sack” zu kaufen ist es wichtig, den Kaufvertrag möglichst konkret und detailliert auszuhandeln. Preise und Termine sollen klar definiert sein und der Baubeschrieb ausführlich beschildert.

Beratung für den Hauskauf

Bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich des Kaufvertrags wenden Sie sich vorsichtshalber an einen Experten! Es besteht die Möglichkeit, sich einen erfahrenen Anwalt beizuziehen, welcher sämtliche Vertragsunterlagen vor der Unterzeichnung prüft. Helfen können Ihnen auch die Notariate und Grundbuchämter, welche Ihnen für Auskunft und Beratung zur Verfügung stehen.

Bestandteile des Kaufvertrags

Ein wichtiger Vertragsbestandteil ist der Baubeschrieb. Der Kaufgegenstand muss klar umschrieben sein, damit Sie keine bösen Überraschungen zu erwarten haben.
Seien Sie auf jeden Fall kritisch bei zu vagen Beschreibungen und haken Sie nach.

Finden Sie hier weitere Informationen zum Thema Kaufvertrag, wie z.B. zuden Normen und Budgets oder benützen Sie unsere Checkliste!

Finanzieller Spielraum

Berechnen Sie jetzt wie viel Ihr zukünftiges Eigenheim maximal kosten darf, um sich in keine finanziellen Schwierigkeiten zu bringen!

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