In vielen Regionen versenden die Verwaltungen im Herbst die Nebenkostenabrechnungen. Der Wirrwarr um verschiedene Kostenpositionen oder allfällige hohe Nachzahlungen sind in der Praxis Anlass für kritische Fragen. Unsere Übersicht zeigt, wie die Nebenkosten korrekt abgerechnet werden. Beide Seiten sollten auch wissen, was zulässige Nebenkosten sind und was nicht.
Die Nebenkosten werden oft auch als «zweite» Miete bezeichnet. Denn die Nebenkosten fallen in der Praxis zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Netto-Miete an. Je nach Wohnung, der beheizte Fläche und den tatsächlichen Kosten kommt meist eine Grössenordnung zusammen, die keine reine Nebensache mehr ist.
Meist Akonto-Zahlungen
Die Verwaltung hat mehrere Optionen offen, wie sie mit den Nebenkosten verfahren will: In der Praxis wendet man meist das System von Akonto-Zahlungen an. Auf Italienisch also «auf Rechnung». Die Verwaltung definiert im Voraus, in welcher Höhe voraussichtlich Nebenkosten anfallen werden. So ist es gang und gäbe, beim Mietantritt beides auseinanderzuhalten. Der Mieter erfährt die Miete netto und die mutmasslichen Nebenkosten. Beispiel: 1250 Miete netto, 140 Franken Nebenkosten pro Monat.

Im Gesetz heisst es wörtlich: «Der Mieter muss die Nebenkosten nur bezahlen, wenn er dies mit dem Vermieter besonders vereinbart hat.» Die Verwaltungen können nur Nebenkosten geltend machen, die im Vertrag aufgeführt sind (z. Bsp. Heizung, Warmwasser, Hauswart etc.). Entscheidet sich der Hauseigentümer für eine pauschale Abrechnung, ist er dennoch verpflichtet, die in der Pauschale eingeschlossenen Positionen ausdrücklich im Vertrag aufzuführen. Irgendwelche weitere Angaben erübrigen sich nur dann, wenn in der Netto-Miete ausdrücklich alles eingeschlossen ist (quasi «all inclusive»).
Nebenkosten: Was ist erlaubt?
Viele Mieterinnen und Mieter fragen sich im Übrigen, welche Positionen als Nebenkosten zulässig sind und welche nicht. Erfahrungsgemäss machen die Kosten für Heizung und Warmwasser den Löwenanteil bei den Nebenkosten aus. Ein Stück weit kann der Mieter diese selbst beeinflussen; in den meisten Kantonen sind bei Neubauten schon seit vielen Jahren Systeme zur individuellen Abrechnung vorgeschrieben (individuelle bzw. verbrauchsabhängige Abrechnung in Mehrfamilienhäusern mit fünf und mehr Wohnungen).
Zulässige Nebenkosten
- Heizkosten und Warmwasser
- Abwasser
- Kehricht
- Hauswart
- Treppenausreinigung
- Serviceabos für Heizung oder Lift
- Allgemeinstrom
- Waschmaschine (nur Strom- und Wasserverbrauch )
- Gebühren für TV- oder Kabelanschluss
- Schneeräumung
- Verwaltungskosten, Verwaltungshonorar
Unzulässige Nebenkosten
- Reparaturen an Heizung, Waschmaschine oder Lift
- Investitionen, Austausch von Bauteilen und Geräten etc.
- Umbauten, Renovationen
- Neubepflanzungen oder Umgestaltung von Gartenanlagen
- Liegenschaftssteuern, Prämien für Gebäudeversicherungen (Ausnahmen gelten bei Wohnungen, die vom Bund gemäss WEG-Gesetz subventioniert sind; darunter fallen zurzeit circa 50’000 in der ganzen Schweiz).
- generell Gebühren der öffentlichen Hand, die nicht direkt mit dem Verbrauch und Betrieb des Liegenschaft zu tun haben.
Weiterführende Informationen: Nebenkosten – Diese fünf Tipps sollten Sie kennen