Das Mietrecht ist sehr umfassend. Wer nicht aufpasst, kann sich rasch Ärger einfangen, sogar mit Kostenfolge. Erhalten Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Begriffe.
Das Mietrecht bestimmt nicht nur, was ein Mietvertrag beinhalten sollte, wie man bei einer Kündigung vorzugehen hat und was man bei einer Wohnungsabgabe beachten muss. Es legt auch andere Pflichten und Rechte von Mietern und Vermietern fest. Wer Ärger (und Kosten) vermeiden will, sollte sich rechtzeitig informieren und/oder wenigstens gut durchlesen, was er unterzeichnet (auch das Kleingedruckte).
Der Mieterverband
Der Mieterverband setzt sich für die Interessen von Mieterinnen und Mietern ein und beantwortet Fragen. Zudem bieten die kantonalen Sektionen rechtliche Beratungen an, die für Verbandsmitglieder kostenlos sind. Viele Informationen findet man auch auf der entsprechenden Webseite.
Schlichtungsstellen
In allen Kantonen gibt es kantonale, regionale oder kommunale Schlichtungsbehörden. Diese beraten Mietende und Vermietende. Bei Streitigkeiten bezüglich eines Mietvertrags versuchen sie, eine gütliche Einigung zu erzielen. In einigen Fällen (z. B. Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses oder Verwendung von hinterlegten Mietzinsen) können sie Entscheide fällen. Verfahren vor der Schlichtungsbehörde sind kostenlos. Wenn Sie auf mietrecht.ch Ort oder Postleitzahl eingeben, finden Sie die für Sie zuständige Schlichtungsbehörde in Mietfragen.
Hilfreiche Links
Folgende Links helfen, das Thema «Mietrecht» zu vertiefen:
gesetze.ch
mietrecht.ch
Mietrechtliche Formulare Kanton Zürich
Original Artikel
Gabi Hophan | homegate.ch