Die Grillsaison hat begonnen, ab ins Freie! Nicht immer sind die eigenen Nachbarn glücklich darüber, wenn nebenan grilliert wird. Wir verraten Ihnen, was erlaubt ist und wie Sie Knatschereien mit den Nachbarn vermeiden.
Mietvertrag und Hausordnung
Im Mietrecht gibt es keinerlei „grillspezifische“ Regelungen. Aber Vermieter können das Grillieren im Mietvertrag und in der Hausordnung einschränken. Wir empfehlen nachzuschauen, ob das der Fall ist. Wenn nichts steht, ist das Grillieren auf Balkon, Terrasse oder im Garten grundsätzlich erlaubt. Das ist nun allerdings kein Freipass, seine Nachbarn beliebig einzuräuchern. Denn Mieter haben eine Rücksichtspflicht. Das gilt auch fürs Grillieren. Wer dagegen verstösst, muss damit rechnen, dass der Vermieter gegen übermässige Rauch- und Geruchsbelästigung einschreitet. Denn wenn sich andere Mieter beschweren, muss die Verwaltung reagieren. Tut sie es nicht, können Mieter sogar Druck auf die Verwaltung ausüben.
Neben etwaigen Regelungen im Mietvertrag gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, wobei diese keine Einbahnstrasse ist. Denn es geht einerseits nicht an, dass man die lieben Nachbarn ständig «zuqualmt». Aber andererseits ist das Grillieren ja meist erlaubt, weshalb es von Mit-Mietern eben auch hingenommen werden muss, solange es keine wirklich störenden Nebeneffekte wie starker Qualm oder aufdringliche Gerüche mit sich bringt. Hier empfiehlt der Grillspass-Knigge deshalb allen Grill-Fans, Häufigkeit und Dauer ihres Lieblings-Hobbys im Interesse der Nachbarn nicht zu übertreiben, während Grill-Gegner eine gewisse Grosszügigkeit an den Tag legen sollten. Bei häufigem Grillieren sollte man darauf achten, Nachbarn so wenig wie möglich zu stören. Denn wenn z.B. über ein offenes Fenster starker Qualm in die Nachbarwohnung dringt, fühlen sich die Bewohner zu Recht belästigt. Stichwort «Rücksicht»
Tipps für rauchfreies Grillieren beherzigen
Ein noch friedlicherer Grillsommer steht gemäss Grillspass-Knigge bevor, wenn Grillköche folgende Ratschläge beherzigen:
- Gehen Sie sparsam mit Kohle und Anzündern um
- Verbrennen Sie NIE behandeltes oder frisches Holz
- Verfeuern Sie keine Hausabfälle
- Lassen Sie möglichst wenig Fett und Marinade in die Glut tropfen
- Grillieren Sie Fleisch am besten in einer Alufolie
- Reinigen Sie den Grill nach jeder Benutzung gründlich, sonst sorgen alte Grillgut-Reste beim nächsten Grillieren für Rauchentwicklung.
Nachtruhe respektieren oder Nachbarn informieren
Die gesetzliche Nachtruhe muss egal unter welchen Umständen, eingehalten werden. Die Nachtruhe kann zwar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sein, dauert aber im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Wenn die Grillparty bis nach 22 Uhr dauert, wird empfohlen, die Nachbarn frühzeitig einzubinden. Informieren Sie sie über den Zeitpunkt der Party und darüber, dass es etwas lauter werden könnte. Geben Sie den Hinweis, dass man Sie jederzeit (z.B. per Handy) informieren kann, wenn der Lärmpegel zu laut ist. Im Idealfall laden Sie die Nachbarn einfach mit zur Grillparty ein.
Falls Sie kein Grillier-Fan sind und sich durch das häufige Grillieren Ihres Nachbarn eher gestört fühlen, suchen Sie laut am besten das Gespräch mit ihm. Erklären Sie möglichst ruhig, was Sie stört und suchen Sie nach Lösungen, indem auch Sie sich kompromissbereit geben. Meist müssen beide Seiten etwas nachgeben und einander entgegenkommen. Wenn das nichts bringt, halten Sie am besten schriftlich fest, was wann genau passiert ist und melden sich beim Vermieter. Dieser kann nur handeln, wenn er möglichst konkrete Anhaltspunkte hat. Bitten Sie den Vermieter möglichst sachlich, dafür zu sorgen, dass die Störungen durch den Nachbarn aufhören.