Bei einer Wohnungsbewerbung werden Sie häufig aufgefordert, einen Betreibungsregisterauszug beizulegen. Der Vermieter möchte mit einer Betreibungsauskunft sicherstellen, dass der potentielle künftige Mieter den vereinbarten Mietzins pünktlich bezahlen kann.
Was ist ein Betreibungsauszug?
Ein Betreibungsauszug gibt Auskunft über die Zahlungsfähigkeit einer Person. Er zeigt auf, ob es in der Vergangenheit zu Betreibungen gekommen ist und ob diese noch hängig oder bereits erledigt sind. Wenn es sogar zu Pfändungen oder Verlustscheinen gekommen ist, ist dies ebenfalls im Betreibungsauszug ersichtlich.
Wozu braucht es einen Betreibungsauszug?
Bei der Wohnungssuche wird oft ein Auszug aus dem Betreibungsregister verlangt, um das Schuldverhältnis des potentiellen Mieters zu überprüfen. Damit möchte der Vermieter einschätzen, ob der potentielle Mieter in der Lage ist, den Mietzins termingerecht zu bezahlen.
Neben der Wohnungssuche ist oftmals bei den folgenden weiteren Angelegenheiten ein Auszug beizulegen:
• Stellensuche
• Kreditanträge
• Grössere Bestellungen auf Kredit
• Anträge auf Kredit- oder Kundenkarten
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