Umzugsunternehmen vergleichen

Die Qual der Wahl: Welches Unternehmen soll dich bei deinem Umzug unterstützen? Es gibt viele Anbieter, die alle mit unterschiedlichen Stärken punkten. Finde das Umzugsunternehmen, das deine Bedürfnisse am besten erfüllt.

Die Wahl des richtigen Umzugsunternehmens ist abhängig von vielen Faktoren wie Preis, Qualität oder auch Standort – Die grosse Menge an verschiedenen Anbietern erschwert die Entscheidung zusätzlich.

Wir wollen dich dabei unterstützen und  helfen dir bei der Auswahl des Umzugsunternehmens, das am besten zu dir passt. Erhalte ganz einfach fünf kostenlose Offerten von qualitätsgeprüften Unternehmen, die unser Partner MOVU für dich erstellt, und finde so den geeignetsten Anbieter für dich.

Zum Vergleich der Umzugsunternehmen

Hilfreiche Beiträge zum Thema Umzug:

Tipps für die Umzugsplanung

Checklisten für den Umzug

Das Umziehen mit Haustieren

Nach dem Umzug

Quelle: homegate.ch

Wertvolle Tipps für einen stressfreien Umzug

Der Umzug ist immer auch ein Neubeginn. Wir verraten Ihnen zahlreiche Tipps, die Ihnen den Start im neuen Heim erleichtern.

Ob die rechtzeitige Planung, das frühzeitige Organisieren einer Umzugsfirma oder die korrekte Übergabe der Mietwohnung – ein Umzug bringt einige Herausforderungen mit sich. Um Ihnen diesen wichtigen Schritt ein wenig zu erleichtern, finden Sie hier eine Auswahl hilfreicher Tipps.

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Hilfreiche Links zum Thema:

Tipps für die Umzugsplanung

Checklisten für den Umzug

Das Umziehen mit Haustieren

Vergleich Umzugsunternehmen

Nach dem Umzug

Quelle: homegate.ch

Rauchen in der Mietwohnung – erlaubt oder verboten?

Das Thema beschäftigt Mieter und Vermieter gleichermassen. Darf in einer Mietwohnung geraucht werden? Oder was ist erlaubt, und was ist verboten?

Rauchen ist ein Lebensgefühl – zumindest war es das einmal. Und auch wenn das Rauchen und seine Folgen heutzutage kritischer betrachtet werden, gibt es in der Schweiz viele Leute, die gerne regelmässig zum Glimmstengel greifen. Darf ein Raucher auch in den eigenen vier Wänden seiner Leidenschaft – oder seinem Laster – frönen? Rauchen in der Mietwohnung – ein Thema, das niemanden kalt lässt.

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Ein ewiger Diskussionspunkt: Rauchen zuhause (pixabay.com).

 

Quelle: homegate.ch

Text: Contentmaker

Stockwerkeigentum: Augen auf beim Kauf!

Für die meisten Leute ist der Kauf von Stockwerkeigentum bzw. einer Eigentumswohnung wohl eine Entscheidung von grösserer Tragweite im Leben. Trotzdem lässt man sich manchmal allein von der schönen Lage an einem Sonnenhang blenden. Oder es ist der stilvolle Innenausbau, der den Ausschlag gibt. Mit unseren «Do’s and Don’ts» liefern wir Ihnen Tipps aus der Praxis.

Der Kauf von Stockwerkeigentum ist höchst populär. Wenn Privatpersonen heute eine Wohnung in einem Neubau kaufen, leisten sie meist schon lange vor Baubeginn erste Anzahlungen. Zudem unterzeichnen sie im Vorfeld einen verbindlichen Kaufvertrag. Welche Risiken damit verbunden sind, zeigt exemplarisch der Fall von Hannes Sommer (Namen geändert): Nach 12 Monaten intensiver Wohnungssuche hatte er endlich seine Traumwohnung gefunden. Gross und hell, eine hübsche Umgebung und vor allem nahe der S-Bahn-Station, von wo aus er pendelt. Der Verkäufer der geplanten Überbauung warb mit dem Slogan «beste Qualität zu fairen Preisen». So war man sich bald handelseinig.

Die Falle im Juristendeutsch

Einen brisanten Punkt im Vertrag hatte Hannes Sommer allerdings übersehen: Im «klein Gedruckten» unter «Mängelrechte und Garantien» heisst es, dass der Verkäufer bzw. Generalunternehmer sämtliche Garantieansprüche «an die Käufer bzw. an die Stockwerkeigentümergemeinschaft abtritt». Für Nicht-Juristen tönt das völlig unbedenklich, ja sogar positiv. Immerhin erhalten sie ja gewisse Rechte und Garantieansprüche.

Tatsache ist aber: Juristisch interpretiert, heisst eine solche Klausel nichts anderes, als dass der Generalunternehmer selbst für Mängel am Bau nicht geradestehen will. Wenn nun irgendetwas am Bau mangelhaft ist – was sich kaum je vermeiden lässt – müssen sich die Käufer selbst mit dem Problem herumschlagen: Sie müssen herausfinden, wer die Verantwortung trägt und wer den Mangel in Ordnung zu bringen hat. In diesem Spiel um Zuständigkeiten haben aber private Käufer von Stockwerkeigentum meist schlechte Karten. Ohne sauberen Vertrag mit klarer Verantwortung des Unternehmers können sie oft wenig ausrichten.

Der Vertrag

Eine gute Portion Blauäugigkeit wie im Fall von Hannes Sommer ist keineswegs selten. Neun von zehn Käufern würden den Vertrag mehr oder weniger unbesehen unterschreiben, warnt Dominik Romang. Er ist Rechtsanwalt in Zürich und Präsident des Schweizer Stockwerkeigentümerverbandes. In der Praxis kommt es vor, dass der folgenreiche Entscheid für eine Wohnung unter Zeitdruck gefällt werden muss. Manche Verkäufer schieben das Argument vor, sie hätten noch viele andere Interessenten. «Solchen Zeitdruck sollte man nicht akzeptieren», so Dominik Romang. Einem Interessenten sind mindestens 10 bis 14 Tage einzuräumen. So viel braucht es, um alle Pläne und Vertragsdetails zu studieren. Wenn er auch noch die Referenzen der Baufirma überprüft, dauert es vielleicht noch länger.

Natürlich muss nicht immer alles die schlimmstmögliche Wendung nehmen. Doch mehrere Hunderttausend Franken für eine Wohnung zu investieren, ohne sich richtig ins Bild zu setzen, ist schlicht blauäugig. Dominik Romang empfiehlt, sich vor einem Kauf die relevanten Dokumente und Verträge sehr gründlich anzusehen und sich unabhängig beraten zu lassen.

Die Lage

«Lage, Lage, Lage.» Dies ist das Mantra wohl von fast allen Immobilienexperten. Die Lage bestimmt nicht nur die längerfristige Werthaltigkeit und Solidität einer Investition, sie erweist sich auch im Alltag als entscheidender Faktor: Kein Mensch will angesichts überlasteter Verkehrswege stundenlange Pendlerzeiten in Kauf nehmen. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder um Freunde zu besuchen, spielt dabei keine Rolle. Achten Sie deshalb auf eine gute Verkehrserschliessung (S-Bahn-Anschluss, öV, privater Verkehr etc.) und auf eine gute Nahversorgung (Läden, Kultur, Freizeit). Genauso zählen kurze Distanzen zu Schulen und Arbeitsplatzangeboten. Überhaupt hat die Lage einen essenziellen Einfluss auf die Wohnzufriedenheit. Diese wiederum hängt mit der Wohnlichkeit des Quartiers und des Umfelds zusammen. Auch Aussicht, Sonne, Ruhe und Immissionen sind massgebliche Lagefaktoren. Denken Sie daran: Stockwerkeigentum ist meist eine Investition auf Dauer!

Das Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum ist grundsätzlich anders organisiert als das Zusammenleben in einem Miethaus. Beim Stockwerkeigentum sind die Bewohner gleichzeitig die Eigentümer. Als Stockwerkeigentümer sind Sie Miteigentümer des ganzen Hauses, und Sie haben ein so genanntes Sonderrecht an der eigenen Wohnung. Ausserhalb der Wohnung hat aber vor allem die Gemeinschaft das Sagen. Hier liegt ein häufiger Irrtum: So sprechen viele Leute von «ihrem» Garten oder «ihrem» Parkplatz, de facto haben sie an diesen Bereichen aber nur ein ausschliessliches Benützungsrecht, wie es korrekt heisst. Empfehlung: Befassen Sie sich genauer mit den Spielregeln des Stockwerkeigentums. Lesen Sie die relevanten Dokumente wie Begründungsurkunde, Reglement, Hausordnung etc. sorgfältig durch.

Die Bauqualität

In den Prospekten, bei der Besichtigung einer Musterwohnung oder heute immer mehr mithilfe digitaler Visualisierungen sehen fast alle Wohnungen super aus! Doch was ist dem Käufer von Stockwerkeigentum wirklich versprochen, wenn er Monate später zum ersten Mal seine eigene Wohnung betritt? Schon rein formell ist daran zu erinnern, dass Werbeunterlagen unverbindlich sind. Entscheidend ist letztlich der Vertrag und Baubeschrieb, die als offizielle Dokumente bei der Beurkundung unterzeichnet werden. Vergewissern Sie sich, ob alle Unterlagen, Zusicherungen, Pläne und der Baubeschrieb vollständig und detailliert sind. Wenn Ihnen zum Beispiel im Vertrag bloss vage «Parkett in den Kinderzimmern» oder «Küchenapparate in Schweizer Qualität» versprochen werden, kann man Sie damit ganz schön hängen lassen. Solche Formulierungen sind dermassen vage, dass sie jeder ganz anders auslegt. Besser wäre es, wenn das bestellte Parkett sehr präzis umschrieben ist, inklusive eine Preisangabe pro Quadratmeter Parkett.

Das liebe Geld

Der Erwerb von Stockwerkeigentum hat natürlich auch eine wirtschaftliche Seite. Ist das Angebot marktgerecht oder überteuert? Besteht Gefahr, dass man Ihnen im Nachhinein noch viele Extras und Sonderwünsche separat in Rechnung stellen wird? Halten Sie sich vor Augen, dass in den letzten zwei bis drei Jahren sehr viele Neubauwohnungen hochgezogen worden sind. So ist es gut möglich, dass der eine oder andere Unternehmer die Preise bei einem konjunkturell noch etwas günstigeren Umfeld kalkuliert hat. Jedenfalls ist vom Bodensee bis zum Lac Léman zu hören, dass gerade bei etwas höherwertigen Wohnungen heute öfters ein Verhandlungsspielraum gegeben ist.

Achten Sie auch auf die Einschätzung Ihrer Bank: Um allzu riskante Finanzierungen zu vermeiden, agieren die Geldgeber heute öfters nach dem Prinzip «Vorsicht». Liegt zum Beispiel der Kaufpreis höher als der interne Schätzwert Ihrer Bank, werden Sie heute keine 80-Prozent-Belehnung bekommen. Das heisst, Sie müssen mehr als die sonst üblichen Prozente Eigenkapital einbringen können.

Wichtig sind auch realistische und faire Annahmen bei den Budgets. Setzt der Unternehmer bei der Küche zum Beispiel ein Budget von nur 10’000 oder 15’000 Franken ein, folgt für Sie irgendwann ein böses Erwachen: Eine vollständig ausgestattete, moderne Neubauküche kostet heute wesentlich mehr.

Die grosse Unbekannte: Nebenkosten

In der Praxis tauchen viele Fragen erst später auf. Wer denkt schon im Ernst beim ersten Studium der Verkaufsunterlagen an die späteren Nebenkosten? Trotzdem tun Sie gut daran, sich vorneweg solche Fragen zu stellen. Im Stockwerkeigentum hängen die Betriebs- und Nebenkosten relativ eng mit der Wertquote zusammen: Die laufenden Kosten für Heizung, Serviceabonnemente, Lift, Löhne und Sozialleistunen für Hauswart, Verwalter oder Gärtner werden meist nach einem gewissen Kostenschlüssel verteilt. Dieser wiederum hängt vom Wertanteil der einzelnen Wohnungen am Gebäude ab (Wertquote). In beträchtlichem Umfang schenken meist die Heizkosten ein, die sind aber schwer planbar. Im Einzelnen fallen die Kosten je nach individuellem Verbrauch, je nach Wohnungsgrösse und Art und Weise der Wärmerzeugung höchst unterschiedlich aus.

Damit Sie nicht in die Kostenfalle tappen, sind vor allem bestehende und ältere Gebäude genauer unter die Lupe zu nehmen. Kaufen Sie sich in eine bestehende Stockwerkeigentümergemeinschaft in einem Altbau ein, sollten Sie den baulichen Zustand genauer abklären: Werden in den nächsten Jahren grössere Renovationen und Unterhaltsarbeiten auf Sie zukommen? Fragen Sie, ob im Rahmen eines Erneuerungsfonds Reserven gebildet wurden oder nicht.

Die Don’ts

Überlegen Sie sich, ob Ihnen die gemeinschaftlichen Aspekte einer solchen Wohnform zusagen. Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie – ob Sie wollen oder nicht – zugleich Mitglied der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Überlegen Sie sich also, ob Sie sich gerne mit anderen Menschen auseinandersetzen, oder ob Sie allenfalls grösstmögliche Individualität mehr gewichten.

Vom Wohnungsbesitz abgesehen, sollten Sie daher immer auch die künftigen Nachbarn bzw. die Stockwerkeigentümergemeinschaft auf Herz und Nieren prüfen. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft funktioniert teils ähnlich wie ein Verein. Alle Miteigentümer im Haus können an den Jahresversammlungen teilnehmen, Anträge stellen, bei den Finanzen mitreden, natürlich ihr Stimmrecht bei Abstimmungen wahrnehmen etc. Wenn Sie Mühe haben, sich auch einmal dem Mehrheitswillen von anderen zu beugen, sollten Sie sich für eine andere Wohnform entscheiden.

Machen Sie sich ein Bild davon, wie die Stockwerkeigentümergemeinschaft organisiert ist welche Kultur und welche Umgangsformen auf Sie zukommen könnten. Eine grössere Überbauung mit 100 anderen Stockwerkeigentümern und einer professionellen Verwaltung ist wohl etwas ganz anderes als eine kleine Gemeinschaft – in kleineren Mehrfamilienhäusern ist es möglich, dass vielleicht Nachbar Müller oder Schmid gleich mehrere Wohnungen besitzt, an seinen Feierabenden auch noch die Verwaltung selbst macht etc.

Fazit

Seine Lektion hat inzwischen auch der eingangs erwähnte Stockwerkeigentümer Hannes Sommer gelernt. Heute sagt er: «Viele potentielle Problemfelder sind für Laien ohne Erfahrung nicht erkennbar.» – Holen Sie sich daher wenn nötig Hilfe. Lassen Sie zum Beispiel den Baubeschrieb von einem Experten und den Vertrag von einem Juristen prüfen. Hören Sie sich auch im Bekannten- und Freundeskreis um – schliesslich hat die Zahl der Stockwerkeigentümer in der Schweiz in den letzten Jahren stark zugenommen.

Webshopping für die Inneneinrichtung

So einfach ist es geworden! Neben Kleidung ist es nun auch möglich, Interiors gemütlich von Zuhause aus zu bestellen und diese anschliessend zu geniessen.

Seien es kreative Bilder, Accessoires, Wohntextilien oder sogar Kleinmöbel, auf den passenden Internet-Seiten finden Sie wonach Sie suchen und mehr!

Tipps fürs Online-Shopping für Wohnaccessoires:

  • Um eine passende Zusammenstellung verschiedener Wohnaccessoires zu erstellen, kann ein einfaches “Moodboard” hilfreich sein. Einen Screenshot des Wunschgegenstandes ausdrucken und diesen mit den restlichen auf einem grossen Blatt Papier arrangieren.
  • national- und Internationale Webshops nutzen – wichtig jedoch: für die Lieferung in die Schweiz fallen fast ausnahmslos neben den Portokosten auch Zoll- und Bearbeitungsgebühren an.
  • Mass nehmen bevor Sie bestellen!
  • AGBs des Webshops lesen – auch das Kleingedruckte
  • Bei Elektrogeräten bedenken, dass Produkte aus dem Ausland über andere Stecker verfügen können.
  • Preisvergleiche sowie die “Sale”-Rubrik lohnen sich auch im Internet. Wichitg: Auch im Web gilt bei Ausverkaufsprodukten meist kein Rückgaberecht!

Zum ganzen Artikel und empfehlenswerten Wohnshop-Links:
blog.homegate.ch

Speed­Fl­at­ma­ting – fin­de dei­nen pas­sen­den WG-Part­ner!

Eine WG mit gleichgesinnten Mitbewohnern zu finden, ist oft nicht Speedflatmatingeinfach und vor allem sehr zeitaufwändig. Mit “SpeedFlatmating” am 19. August 2015 wird alles einfacher!

Auf der einen Seite werden auf mehreren Online-Plattformen tausende von Inseraten durchforstet, Anfragen gestartet und zahlreiche Wohnungen besichtigt. Auf der anderen Seite wollen Unmengen von fremden Menschen die eigene Wohnung sehen.

Jetzt informieren auf speedflatmating.ch!

Unfallversicherung Putzfrau

  • Post category:Wohnen

unfallversicherung_putzfrau
Zahlreiche Statistiken beweisen – die meisten Unfälle passieren im Haushalt. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) hat im Jahr 2013 berechnet, dass jährlich über 550.000 Unfälle in Schweizer Haushalten geschehen. Wer als privater Arbeitgeber eine Haushaltshilfe in den eigenen vier Wänden anstellt, handelt daher beinahe fahrlässig, wenn er eben diese nicht gegen Unfälle versichert. Ohne eine abgeschlossene UVG kommen enorme Kosten auf den Arbeitgeber zu: Rettungstransport, ambulante Behandlungen, Spitalunterkunft, Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit – bis zu 80% des Lohns, Unterstützung bei Invalidität, IV- oder AHV-Rente sowie, im schlimmsten Fall, Rente für die Familienangehörigen nach einem Todesfall. Versichern Sie Hausangestellte gegen Schäden durch Arbeitsunfälle – weitere Informationen sowie ein Prämienrechner jetzt auf homegate.ch!

homegate.ch-Umfrage – Konflikte unter Schweizer Mietern

Nichts ist dem Schweizer lieber, als seine Ruhe zu haben. Fragt man Herr und Frau Schweizer, was sie an ihrer Wohnsituation am meisten stört, liegt das alt- und wohlbekannte Thema «Lärm» nämlich in allen drei Landesteilen mit grossem Abstand auf dem ersten Platz der Konflikt-Hitliste. Auf Rang 2 folgt ebenfalls ein Dauerbrenner des klassischen Nachbarschaftsstreits: Der leidige Konflikt im Keller rund um die Waschküchenbenutzung und den Waschplan. Eine aktuelle, repräsentative Umfrage von homegate.ch gibt Einblicke in Konfliktsituationen rund ums Wohnen.

homegate.ch-Umfrage_Konflikte

Diese Konflikte mit den Mitbewohnern drehen sich in der Deutschschweiz meist um Schmutz und Dreck (41%) und darum, dass sich die anderen Personen im Haushalt nicht an Abmachungen halten (35%). Beides gibt in den anderen beiden Landesteilen interessanterweise viel seltener Anlass zu Diskussionen (18% und 22% beziehungsweise 12% und 18% für die Westschweiz und das Tessin). Dort bieten dafür «Lärm» und das Verteilen von persönlichen Dingen in der Wohnung den meisten Konfliktstoff.

Quelle:
Medienmitteilung homegate.ch

homegate.ch-Wohnstudie Schweiz

Beim Lieblingszimmer und dem Einrichtungsstil von Wohnungen und Häusern bestätigen sich viele Geschlechter-Klischees. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage von homegate.ch, dem Marktführer unter den Schweizer Immobilienportalen. Noch besteht aber Hoffnung: Die Studie zeigt nämlich auch, dass Frauen und Männer bei den grundsätzlichen Wohnfragen oft gar nicht so weit auseinanderliegen.

wohnungssuche_schweiz

Lesen Sie hier die komplette Studie zum Thema Wohnsituation in der Schweiz.

Quelle:
homegate.ch