Vorbezug von Pensionskassengeldern

Schon seit über 20 Jahren gibt es in der Schweiz ein ausgesprochen beliebtes Fördermittel für Wohnträume: den Vorbezug oder die Verpfändung von Guthaben der Pensionskasse (PK). Andere Länder haben ihre populären Bausparinstrumente. Die Schweiz deckt dasselbe mit dieser Form der Wohneigentumsförderung ab. Erstaunlich dabei: Trotz strengerer Vorschriften greifen nach wie vor viele Schweizer zum PK-Geld.

Der Moment für den Erwerb von Wohneigentum scheint immer noch günstig: Die tiefen Zinsen ermöglichen höchst attraktive Finanzierungskonditionen. Die rege Bautätigkeit und ein florierender Handel mit Liegenschaften schaffen attraktive Angebote auf dem Markt. Wenn da bloss nicht die hohen Preise wären: Für Normalverdiener ist es extrem schwierig, sich an einer guten Lage Wohneigentum zu leisten. Schweizer Ökonomen haben genauer nachgerechnet: Aktuell müssen Mieter rund 28 bis 30 Jahresmieten aufbringen, um die von ihnen bewohnte oder eine ähnliche Wohnung kaufen zu können. Auch das Verhältnis von durchschnittlichen Einkommen und mittleren Kaufpreisen hat sich tendenziell verschlechtert.

Pensionskassenbezug: strenge Regeln

Kommt dazu, dass heute für den Erwerb von Wohneigentum strenge Auflagen gelten. Die Banken finanzieren höchstens 80 Prozent, und jeder Schuldner muss aufgrund seiner Finanzen und seines Lohnes nachweisen, dass eine Hypothek finanziell gut tragbar ist. Kein Wunder, dass viele Leute nach wie vor auf eine «Finanzspritze» aus der Pensionskasse setzen. Die Grundlagen dazu sind im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) und in der entsprechenden Verordnung des Bundes geregelt (Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge WEFV).

Vorbezug: Die 10 wichtigsten Punkte

  1. Gesetzlich zulässig ist heute die Verwendung von Geldern der zweiten Säule für selbst genutztes Wohneigentum: Kauf und Bau, Amortisation von Hypotheken, Renovationen und wertvermehrende Investitionen. Auch der Erwerb von Anteilscheinen einer Genossenschaft ist grundsätzlich erlaubt.
  2. Es besteht keine allgemeine Rückzahlungspflicht. Nur in bestimmten Fällen, etwa beim Verkauf des Objekts, muss man die Bezüge aus der Pensionskasse zwingend zurückerstatten. Gleiches gilt, wenn die Immobilie gar nicht selbst bewohnt wird.
  3. Mit dem Bezug werden Steuern fällig, die nicht mit dem Vorsorgegeld bezahlt werden dürfen.
  4. Bezüge sind alle fünf Jahre möglich. Mindestbetrag: 20 000 Franken.
  5. Vorsicht: Eine PK hat bis zu sechs Monate Zeit für die Auszahlung! Unterzeichnen Sie also keinen Kaufvertrag, ohne den ganzen Ablauf mit Ihrer Bank, dem Verkäufer und Ihrer PK genau zu klären.
  6. Die meisten Pensionskassen haben entsprechende Gesuchformulare und Merkblätter. Am besten erkundigen Sie sich im Voraus, welche Fristen bis zur Auszahlung gelten, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, welche Vorsorgelücke entsteht et cetera. Die PK kann Ihnen auch aufzeigen, was es für Rentenpläne oder Sparmöglichkeiten gibt – um allfällige Lücken zu schliessen.
  7. Solange vorbezogene Gelder nicht zurückerstattet wurden, sind spätere Einkäufe in die Pensionskasse (die steuerlich abziehbar sind) nicht mehr erlaubt. Schon allein deswegen lohnt sich eine planmässige Rückführung der Gelder.
  8. Ein PK-Vorbezug ist von einiger Tragweite. Bei Ehepaaren braucht es deshalb die schriftliche Einwilligung des Ehepartners (oder des eingetragenen Partners bei eingetragenen Partnerschaften).
  9. Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des WEF-Bezugs auf den höheren der beiden folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhandenen Sparkapitals.
  10. Das Gesetz sieht als Alternative zum Kapitalbezug die Variante Verpfändung vor. Damit fliesst kein Geld aus der Vorsorge ab. Ein Teil wird stattdessen gegenüber der Bank verpfändet (als Sicherheit für ein höheres Darlehen).

Weiterführende Informationen: Pensionskassengeld: 10 wichtige Merkpunkte zu Vorbezügen

Quelle: Jürg Zulliger für homegate.ch

 

Online Home Market Analysis (OHMA) September 2017

Anhaltende Entspannung auf dem Eigentumswohnungsmarkt

Eigentumswohnungen werden in der Schweiz im Vergleich zum Vorjahr weniger nachgefragt. Dies geht aus der Online Home Market Analysis (OHMA) von homegate.ch in Zusammenarbeit mit dem Swiss Real Estate Institute der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich hervor. Vertiefte Analysen einzelner Regionen und Städte zeigen jedoch starke regionale Unterschiede des Angebotes, der Nachfrage und des Preisniveaus.

In der ganzen Schweiz sind in der Berichtsperiode vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 rund 67’600 Eigentumswohnungen auf Internetplattformen angeboten worden. Damit ist das Angebot gegenüber dem Vorjahr um rund drei Prozent gestiegen. Die durchschnittliche Insertionsdauer einer Eigentumswohnung stieg um elf Tage auf 103 Insertionstage an. Die überproportionale Zunahme der Insertionszeit (+12 %) deutet auf eine abnehmende Nachfrage nach Eigentumswohnungen hin.

Online Home Market Analysis OHMA September 2017

 

Region Zürich

Leichter Nachfragerückgang in der Region Zürich: Die Insertionsdauer von Eigentumswohnungen ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 2 Tage auf 74 Insertionstage gestiegen, obwohl das Angebot um 10% zurückgegangen ist.

Die Region Zürich zeichnet sich durch die kürzesten Insertionszeiten aller untersuchten Regionen aus. Die durchschnittliche Insertionsdauer von Eigentumswohnungen stieg von 72 auf 74 Insertionstage leicht an. Gleichzeitig wurden in der Berichtsperiode weniger Objekte als in der Vorperiode auf Onlineplattformen angeboten. Die Anzahl ausgeschriebener Eigentumswohnungen ist um 10% von 4’933 auf 4’435 gesunken. Die Verlängerung der Insertionszeit bei einer kleineren Angebotsmenge weist auf einen leichten Rückgang der Nachfrage nach Eigentumswohnungen in der Region Zürich hin.

Stadt Zürich

In der Stadt Zürich hat sich bei einer Abnahme der Anzahl Inserate um 20% die Insertionsdauer von Eigentumswohnungen gegenüber der Vorperiode um 9 Tage auf 66 Insertionstage verlängert. In der Stadt Zürich verlängerte sich die durchschnittliche Insertionsdauer von Eigentumswohnungen um 9 Tage deutlich auf 66 Tage. Im Vergleich zu den Miet- und Einfamilienhausmärkten, in denen sie die kürzesten Insertionszeiten aufweist, bewegt sich Zürich im Eigentumswohnungsmarkt im Städtevergleich im Mittelfeld: In Bern (47 Tage), Basel (54 Tage) und Lausanne (58 Tage) müssen Eigentumswohnungen deutlich kürzer inseriert werden, um einen Abnehmer zu finden. Diese Verkürzung der Insertionszeit fand trotz eines deutlichen Rückgangs des Angebotes um 20% statt: Die Anzahl inserierter Wohnungen verringerte sich von 713 auf 570 Objekte. Somit lässt sich auf einen deutlichen Rückgang der Nachfrage nach Eigentumswohnungen in der Stadt Zürich schliessen.

Insertionsdauer nach Periode OHMA

Weitere Grafiken sowie vertiefte Zahlen zur Region & Stadt Zürich

Quelle: Pressemitteilung homegate.ch 27.09.2017

Alles rund um die OHMA Studie inkl. vergangene Analysen finden Sie hier auf homegate.ch: Online Home Market Analysis (OHMA)

Reihen-Einfamilienhäuser in Mettmenstetten

An ruhiger und gut besonnter Lage in der Kernzone von Mettmenstetten realisiert Allreal bis im Sommer 2016 35 Reihen-Einfamilienhäuser im Minergie-Standard. Die überschaubare Siedlung mit insgesamt neun Gebäuden ist verkehrsfrei und wird durch verkehrsarme Quartierstrassen erschlossen. Die grosszügigen Häuser mit 5½ Zimmern und einer Wohnfläche von 152 bis 169 Quadratmetern bieten auf zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss viel Raum. Dazu kommen der über eine Auszugstreppe zugängliche Estrich sowie ein Keller für zusätzlichen Stauraum. Alle Einheiten sind gegen Südwesten ausgerichtet. Damit verfügen die Gärten und Sitzplätze über Mittag- und Abendsonne.

Weitere Informationen zur Immobilie mit Erstbezug in Mettmenstetten jetzt auf neubauprojekte.ch.

Nützliche Links:
Neubau Wohnungen in Zürich
Neubau Häuser in Zürich